Dominik Tschochner, Eidg. Dipl. Treuhandexperte
24.April 2023
Als Einzelfirma-Unternehmer ist es entscheidend, sich über Steuern und Steuerabzüge im Klaren zu sein, um das finanzielle Wachstum und die Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Einzelfirma-Inhaber Steuern sparen können, jedoch sind viele dieser Optionen oft unbekannt oder ungenutzt. In diesem Artikel werden wir Ihnen zehn Steuertipps für Einzelfirmen vorstellen, mit denen Sie Ihr Steuerpotenzial voll ausschöpfen und Ihre Steuern minimieren können.
Unser Ziel ist es, Ihnen als vertrauenswürdiger Software-Dienstleister und Berater in diesem Bereich zur Seite zu stehen und Ihnen dabei zu helfen, eine Steuerstrategie zu entwickeln, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere Experten bei ClickBook® sind auf vereinfachte Buchführung für Einzelfirmen spezialisiert und haben eine umfassende Kenntnis der Steuergesetze in der Schweiz. Wir möchten Ihnen helfen, die verschiedenen Möglichkeiten zu verstehen, die Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Steuerbelastung zu reduzieren und Ihr Unternehmen voranzubringen. Lesen Sie weiter, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie Ihre Steuern sparen können.
Einzahlungen in die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Die Maximalbeiträge sind für Inhaber:innen einer Einzelfirma ohne BVG rund 20% des Reingewinns (jedoch höchstens CHF 35‘280.00). Falls Du als Selbständigerwerbende/r oder im Anstellungsverhältnis noch in die 2. Säule (Pensionskasse) einbezahlst, ist der abzugsfähige Betrag niedriger und auf CHF 7‘056.00 limitiert.
Auch als Inhaber:in einer Einzelfirma kannst Du via Verbände, Stiftungen, Ausgleichskasse von Angestellten oder z.T. direkt via BVG-Versicherungen eigene Beiträge einzahlen. Bei den meisten Personen gibt es hier auch noch Einkaufspotenzial. Dies bedeutet, dass man in einzelnen Jahren weniger Beiträge bezahlt hat, wie dies heute der Fall ist. Diese Beträge können direkt von den Steuern in Abzug gebracht werden. Wie hoch dieser Betrag bei Dir ist, kann Dir die BVG-Versicherung direkt mitteilen. Ebenfalls steht dies jeweils auf dem jährlichen Vorsorgeausweis. Um die Steuerersparnis zusätzlich zu erhöhen, lohnt es sich, den Einkauf über mehrere Jahre zu verteilen.
Aus- und Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit der Unternehmung können vollumfänglich als „Aufwand“ in ClickBook® verbucht werden. Hierzu zählen nicht nur die Kurs- oder Prüfungsgebühren, sondern auch alle Hilfsmittel (Laptop, Schreibzeug, Papier, etc.), Wegkosten und Verpflegung.
Spenden an gemeinnützige Organisationen (z.B. anstatt Weihnachtsgeschenke an Kunden) dürfen als „Aufwand“ in ClickBook® verbucht werden. Der Betrag darf hier aber nicht höher als 20% des Reingewinns betragen.
In einem guten Geschäftsjahr kannst du bei der BVG-Versicherung für deine Mitarbeiter:innen ein Beitragsreservenkonto eröffnen und vorab für zukünftige BVG-Prämien einzahlen. Die einbezahlten BVG-Prämien darfst du direkt in ClickBook® als „Aufwand“ verbuchen. Hier empfiehlt sich ein separates Aufwandskonto als „BVG-Beitragsreserve“ zu erstellen. Die Vorauszahlungen sind maximal auf das Fünffache der jährlichen Arbeitgeberbeiträge limitiert. In einem späteren Geschäftsjahr kann bei Bedarf auf die Prämienzahlung wiederum verzichtet werden und die Beiträge werden durch das Reservenkonto beglichen.
Beim Firmenstart mieten viele Startups keine eigenen Räumlichkeiten, sondern arbeiten von zu Hause aus. Den Büroraum kannst Du steuerlich in Abzug bringen. Je nach Kanton gibt es verschiedene Formeln um diesen Abzug berechnen zu können. Im Steuerbuch wird die Formel jeweils unter "Unternutzungsabzug" aufgeführt. Im Kanton Zürich lautet die Formel wie folgt:
Wohnung:
Monatliche Miete für Homeoffice = Bruttomiete oder Eigenmietwert ÷ (Anzahl Zimmer plus 1)
Haus:
Monatliche Miete für Homeoffice = Bruttomiete oder Eigenmietwert ÷ (Anzahl Zimmer plus 2)
Beispiel: Jorge wohnt mit seiner Familie in einer 4.5 Zimmerwohnung und bezahlt monatlich Fr. 2'400.00 Miete. Seit kurzem hat er sich als Webdesigner selbständig gemacht und nutzt dafür seinen Büroraum zu Hause als Arbeitsplatz. Er kann nun monatlich Fr. 436.35 (2'400 ÷ (4.5+1)) steuerlich in Abzug bringen. Um den Abzug nicht zu vergessen, hat er einen Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet und überweist sich monatlich vom Geschäftskonto aufs Privatkonto steuerfrei Fr. 436.35 für die Nutzung des eigenen Büroraums.
Sämtliche Geschäftsfahrten mit dem privaten Fahrzeug dürfen mit Fr. 0.70 pro Kilometer entschädigt werden. Hierzu benötigt es ein Fahrtenbuch resp. Aufstellung der gefahrenen Kilometer. Die Aufstellung sollte folgende Punkte beinhalten:
Falls Du mehrheitlich anhand des Fahrtenbuches für die Einzelfirma fährst, darfst Du anstatt die gefahrenen Kilometer-Spesen folgende Kosten in ClickBook® verbuchen:
Falls das Fahrzeug auch privat genutzt werden kann, ist ein Privatanteil von 10.8% des Kaufpreises (exkl. MWST) des Fahrzeuges pro Jahr zu verbuchen.
Oft wird zum Firmenstart ebenfalls das Telefon- und Internetabo von zuhause genutzt und kein separater Vertrag für die Firma abgeschlossen. Hier kannst Du die hälftigen Kosten in ClickBook® als «Aufwand» verbuchen und so den steuerbaren Gewinn reduzieren.
Falls Du bereits Gegenstände wie z.B. Bürotisch, Bürostuhl, Laptop oder Mobilegerät besitzt und dies inskünftig in erster Linie für Firmenzwecke verwendest, kannst Du dies in ClickBook® zum Zeitwert als Aufwand in Abzug bringen. Hier spricht man von einer «Nutzungsänderung». Wie hoch der Zeitwert ist, findest Du am Einfachsten anhand von vergleichbaren Produkten auf einem Markplatz im Internet heraus (wie z.B. Ricardo). Falls dies nicht der Fall ist, empfehlen wir die Abschreibungssätze der Eidg. Steuerverwaltung für die Wertermittlung zu verwenden.
Dies kann nicht als "echter" Steuertipp angesehen werden, ist aber dennoch ein sehr wichtiger Hinweis um Steuern zu sparen. Oftmals ist es für Neugründer schwierig, private und geschäftliche Ausgaben zu trennen (z.B. Telefon oder Internet). Hier eine Checkliste von möglichen Aufwendungen, die steuerlich abgezogen werden können:
Abschließend möchten wir betonen, dass es für Einzelfirmen äußerst wichtig ist, Steuern zu sparen. Das Geld, das durch Steuerersparnisse gewonnen wird, kann für private und berufliche Ziele investiert werden, wie zum Beispiel den Ausbau des Geschäfts oder die Finanzierung eines Urlaubs. Daher ist es unerlässlich, eine effektive Buchhaltungssoftware wie ClickBook® zu nutzen, um Ihre Buchführung zu vereinfachen und dabei Steuern zu sparen.
Mit der OCR-Belegerkennung und dem E-Banking-Transaktionsimport von ClickBook® können Sie Buchungen automatisch importieren und sparen somit viel Zeit. Außerdem können Sie dank unserer umfangreichen Buchhaltungsfunktionen, wie der unlimitierten QR-Rechnungsstellung, unlimitierter Upload von Belegen und der unlimitierten Buchungen von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerten, sicher sein, dass Sie stets den Überblick über Ihre Finanzen behalten.
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Dominik Tschochner ist ein eidgenössisch diplomierter Treuhandexperte und Co-Founder von ClickBook®.
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